Kostenlose Reparatur von Steinschlagschäden bei bestehender Teilkaskoversicherung
Fast alle Versicherungsgesellschaften übernehmen bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung die gesamten Reparaturkosten - auch bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung bis zu 153 Euro!
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Das bedeutet für Sie:
- Sie werden nicht höher eingestuft.
- Ihr Schadensfreiheits-Rabatt bleibt also unverändert.
- Ihr Versicherungsbeitrag erhöht sich nicht.
- keine Kosten !
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Warum übernehmen viele Versicherungen die gesamten Reparaturkosten?
Versicherungsgesellschaften wissen, dass die Reparatur einer Autoscheibe sehr viel günstiger ist, als die beschädigte Scheibe durch eine neue zu ersetzen. Darum sind sie bereit, auf die Selbstbeteiligung und auf die Herabsetzung des Schadensfreiheits-Rabatts zu verzichten.
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung!
Setzen Sie sich einfach über Internet oder telefonisch (0 49 62 / 91 44 44) mit uns in Verbindung.
Wir erledigen den Rest!
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